Häufig gestellte Fragen (FAQ)
In unseren FAQ findest du Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Stipendium der Dr. Arthur Pfungst-Stiftung. Wir haben die wichtigsten Informationen zu Bewerbung, Fördervoraussetzungen und Ablauf der Förderung für dich zusammengestellt. Sollten darüber hinaus Fragen offenbleiben, stehen wir dir gerne zur Verfügung. Detailliertere Infos findest du auch im Dokument Informationen zur Stipendienbewerbung.
Voraussetzungen
Bewerben können sich deutsche und internationale Studierende aller Fachrichtungen, die bereits an einer staatlichen Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind. Voraussetzung sind gute bis sehr gute Studienleistungen sowie eine finanzielle Bedürftigkeit.
Gefördert werden Bachelor-, Master-, Diplom- und Staatsexamensstudiengänge aller Fachrichtungen an staatlichen Hochschulen in Deutschland.
Zweitstudiengänge werden nicht gefördert. Förderfähig sind jedoch konsekutive Masterstudiengänge in derselben oder einer verwandten Fachrichtung sowie Doppelstudiengänge, die für bestimmte Berufe zwingend erforderlich sind, z.B. ein anschließendes Humanmedizinstudium nach einem abgeschlossenen Zahnmedizinstudium, um Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie zu werden.
Auslandsstudien, Praktika oder Promotionen werden nicht gefördert. Ausnahmen bzw. Teilförderungen sind möglich, wenn ein Auslandsaufenthalt verpflichtender Bestandteil des Studiengangs der selben Hochschule ist. In diesen Fällen prüft die Stiftung nach Vorlage entsprechender Nachweise eine Förderung im Einzelfall.
Voraussetzungen für eine Förderung sind gute bis sehr gute Studienleistungen sowie finanzielle Bedürftigkeit. Wichtig ist außerdem, dass das Studium engagiert, zielgerichtet und möglichst innerhalb der Regelstudienzeit verfolgt wird.
Die Stiftung unterstützt dich, wenn deine finanziellen Mittel für ein erfolgreiches Studium nicht ausreichend sind. Dabei wird deine individuelle wirtschaftliche Situation berücksichtigt. Als deutsche(r) Student*in bist du in dem Fall in der Regel BAföG berechtigt, als ausländische(r) Student*in reicht das Einkommen deiner Eltern nicht aus, um dich hinreichend während deines Studiums zu unterstützen.
Zielgerichtetes Studium bedeutet, dass das Studium kontinuierlich und mit erkennbarem Engagement verfolgt wird. Dazu gehören regelmäßige Studienfortschritte, bestandene Prüfungen und ein nachvollziehbarer Studienverlauf. Studienfachwechsel nach mehr als zwei Semestern sind beispielsweise nicht mehr zielgerichtet.
Nein. Ein ehrenamtliches Engagement ist keine Voraussetzung für eine Förderung, kann sich aber im Bewerbungsprozess positiv auswirken. Im Vordergrund stehen die finanzielle Bedürftigkeit, die Persönlichkeit sowie gute Studienleistungen und ein zielgerichteter Studienverlauf.
Nein. Eine Bewerbung ist erst möglich, wenn bereits erste Studienleistungen nachgewiesen werden können. Eine Förderung direkt nach dem Abitur, vor Studienbeginn ist daher nicht vorgesehen.
Wenn du ein Masterstudium neu beginnst, reiche einfach die Nachweise aus dem Bachelor-Studium ein
Nein. Ein aktueller BAföG-Bezug ist keine zwingende Voraussetzung, allerdings sollte eine „finanzielle Bedürftigkeit“ (s. oben) vorliegen. Deutsche Studierende sollen jedoch grundsätzlich ihre BAföG-Berechtigung nachweisen oder erläutern, warum kein Anspruch besteht oder die Förderung nicht in Anspruch genommen wird.
In der Regel ergänzt die Dr. Arthur Pfungst-Stiftung die staatliche Förderung und ersetzt diese nicht.
Bewerbung
Ja. Du kannst dich bis zum 31. August bewerben. Ab dem 1. April kannst du deine Bewerbung einreichen.
Die Stipendien werden dann ab Dezember bzw. Januar vergeben. Eine Förderzusage vor Aufnahme des Studiums ist leider nicht möglich.
1) Anschreiben in deutscher Sprache
2) Tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache mit Angaben zum Beruf der Eltern sowie zu Geschwistern und deren Ausbildungssituation
3) Antrag auf Studienförderung
4) Abiturzeugnis bzw. Hochschulzugangsberechtigung
5) Immatrikulationsbescheinigung für das aktuelle bzw. kommende Semester
6) Leistungsnachweise aus dem aktuellen Studium; bei (angehenden) Masterstudierenden möglichst das Bachelorzeugnis und Leistungsnachweise aus dem Bachelor-Studium
7) Den aktuellen oder den letzten BAföG-Bescheid, ggf. auch Ablehnung (bei deutschen oder berechtigten ausländischen Studierenden)
8) Einkommensteuerbescheid der Eltern
9) Angabe und Nachweis der Regelstudienzeit (Auszug aus der Studienordnung)
Detailliertere Informationen sowie den Antrag auf Studienförderung findest du hier.
Dein Anschreiben sollte in deutscher Sprache geschrieben sein und folgendes beinhalten: Begründung und Motivation für die Bewerbung bei der Dr. Arthur Pfungst-Stiftung, Darstellung deiner Studienmotivation und aktuellen finanziellen Situation (ggf. die deiner Eltern/Ehepartner) sowie Nennung deines Berufszieles.
Du kannst dich an folgenden Fragen orientieren:
• Warum bist du besonders geeignet das Dr. Arthur Pfungst-Stipendium zu erhalten?
• Welche Leistungen, Engagement oder Umstände Zeichen dich und dein Leben aus?
• Wie hat sich dein Werdegang bislang gestaltet? Gab es besondere biografische „Hürden“, die du überwunden hast?
• Auf welche Weise kann ein Stipendium konkret deine akademische und berufliche Entwicklung unterstützen (an diesem Punkt bitte nicht nur die finanzielle Unterstützung angeben)?
• Was planst du während der Förderung zu tun (weiteres Engagement, Zusatzkurse etc.)?
• Wie ist deine aktuelle finanzielle Situation?
Länge des Anschreibens: 2 bis max. 3 Seiten
Die Nachweise sollten die wirtschaftliche Situation nachvollziehbar darstellen. Studierende weisen ihre finanzielle Bedürftigkeit in der Regel durch eine BAföG-Berechtigung (deutsche Studierende) bzw. Einkommensnachweise der Eltern (ausländische Studierende) nach.
Die Einkommensnachweise der Eltern ausländischer Studierender müssen nicht übersetzt werden. Sind diese in einer nicht-europäischen Sprache oder Schrift, bitten wir um Kommentare zur Verständlichkeit.
Ein Fachrichtungswechsel ist grundsätzlich möglich. Erfolgt er jedoch nach mehr als zwei Semestern, schließt dies eine Förderung aus. Entscheidend ist der individuelle Studienverlauf.
Eher nicht. Es sollte noch ausreichend Studienzeit (mindestens zwei Semester) verbleiben, damit eine Förderung sinnvoll möglich ist. Abschlussförderungen werden nicht vergeben.
Ja. Internationale Studierende mit ausländischer Staatsangehörigkeit können sich bewerben, wenn sie die übrigen Fördervoraussetzungen erfüllen und über gute Deutschkenntnisse (mind. Sprachniveau B2) verfügen. Sprachkenntnisse sind ein entscheidender Faktor, um an den Stiftungsveranstaltungen und dem ideellen Förderprogramm teilnehmen zu können, und zudem wichtig für den Studienerfolg, die Bewältigung des akademischen Alltags und die soziale Teilhabe.
Die Dr. Arthur Pfungst-Stiftung fördert keine Studierende, die für einen englischsprachigen Bachelor- und/oder Masterstudiengang nach Deutschland kommen.
Nein, auch nicht, wenn diese staatlich anerkannt sind. In der Regel verlangen diese Hochschulen höhere Studiengebühren, die die Dr. Arthur Pfungst-Stiftung nicht tragen kann.
Nein, es gibt keine feste Altersgrenze. Allerding werden Studierende nur auf dem ersten Bildungsweg gefördert, das heißt, wenn noch kein anderes Studium oder eine Ausbildung abgeschlossen wurde und das Studium zielgerichtet und ohne längere Unterbrechungen verfolgt wird. Die Angebote im Rahmen des ideellen Förderprogramms richten sich zudem eher an jüngere Studierende.
Ja. Eine erneute Bewerbung in einem späteren Bewerbungsjahr ist grundsätzlich möglich, sofern die Fördervoraussetzungen weiterhin erfüllt werden.
Auswahlverfahren
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist prüft die Stiftung alle eingereichten Unterlagen sorgfältig. Hast du es in die engere Auswahl geschafft, wirst du zu einem Bewerberauswahltag in die Stiftung eingeladen.
Der BewerberInnentag findet einmal jedes Jahr im Oktober statt. Die Teilnahme ist verpflichtend und kann nicht ersetzt werden.
Neben einer Vorstellungsrunde, einer Gruppenarbeit und einer Ergebnispräsentation erwartet dich ein gemeinsamer Mittagsimbiss sowie ein persönliches Gespräch, bei dem du auch offene Fragen zur Förderung und Stiftung klären kannst.
Die Einzelgespräche finden zeitlich so statt, dass wir mit den Bewerberinnen und Bewerbern starten, die den längsten Rückreiseweg haben.
Die Stiftung informiert alle Bewerberinnen und Bewerber nach Abschluss des Auswahlverfahrens schriftlich über die Entscheidung.
Gute Studienleistungen sind ein wichtiges Auswahlkriterium, aber auch die Persönlichkeit spielt eine wesentliche Rolle. Die Dr. Arthur Pfungst-Stiftung berücksichtigt die persönliche Situation, Motivation sowie den bisherigen Bildungsweg der Studierenden. Es findet immer eine Gesamtbetrachtung statt.
Die Anzahl der vergebenen Stipendien variiert jährlich und hängt von den verfügbaren Fördermitteln sowie der Anzahl geeigneter Bewerbungen und freier Stipendienplätze ab. Wir fördern jährlich ungefähr 35 Studierende.
Während der Förderung
Ja. Die Stiftung bietet zusätzlich eine ideelle Förderung an, beispielsweise Seminare, Workshops und Stammtische zu verschiedensten Themen, Ausflüge und Events, eine jährliche Wochenendfahrt sowie ein Mentoring-Programm für Fragen rund ums Studium und den Übergang vom Studium in den Beruf.
Wir unterstützen dich finanziell, ideell und persönlich während deines Studiums und begleiten dich auf deinen ganz individuellen Bildungs- und Entwicklungsweg sowie Einstieg ins Berufsleben. Da wir eine kleine Stiftung sind, liegt uns der persönliche Austausch mit unseren Stipendiatinnen und Stipendiaten sehr am Herzen. Wir haben stets ein offenes Ohr für deine Fragen, Sorgen und Anregungen – z.B. zu unserer Stiftungsarbeit, denn die kannst du aktiv mitgestalten: durch Newsletterbeiträge, Inputs im Rahmen unserer Stammtische oder Veranstaltungen und Mitorganisation unserer Wochenfahrt. Wir leben Gemeinschaft. Daher ist uns die regelmäßige Teilnahme an unseren Veranstaltungen wichtig.
Um Einblicke in dein Studium zu erhalten und wie es dir im letzten Semester ergangen ist, schreibst du zweimal im Jahr einen kurzen Semesterbericht. Zudem berichtest du uns über Veränderungen deiner persönlichen und/oder finanziellen Lage, damit wir die Förderung ggf. anpassen oder dir entsprechende Hilfestellungen geben können.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der individuellen Situation der Studierenden sowie nach der Art des Stipendiums. Die Stiftung vergibt Voll-, Teil- und Buchstipendien. Vollstipendien unterstützen bei Studien- und Lebenshaltungskosten, während Buchstipendien insbesondere studienbezogene Ausgaben wie Fachliteratur, Studienmaterial oder Exkursionen fördern. Verändert sich nachweislich die finanzielle Situation, so kann die Fördersumme entsprechend angepasst werden.
Die Förderung wird in der Regel zunächst für ein Jahr bewilligt. Eine Verlängerung bis zum Studienabschluss ist möglich und wird von der Stiftung gewünscht, sofern weiterhin gute Leistungen erbracht werden und die Fördervoraussetzungen bestehen bleiben
Ja. Ein Nebenjob ist grundsätzlich möglich. Die Stiftung erwartet jedoch, dass das Studium weiterhin im Mittelpunkt steht und erfolgreich verfolgt wird.
Eine gleichzeitige Förderung durch andere Stipendiengeber ist üblicherweise nicht möglich.