Was macht eigentlich … Alumna Janin Popa?
Janin Popa hat an der Universität Osnabrück Psychologie studiert und war bis November 2020 Stipendiatin der Dr. Arthur Pfungst-Stiftung. Heute arbeitet sie als Mediatorin und absolviert aktuell die Ausbildung zur Psychotherapeutin.
Janin, du hast Psychologie studiert und machst aktuell eine Ausbildung zur Psychotherapeutin. Was hat dich dazu motiviert?
Mich hat schon immer das Unbewusste fasziniert und die Frage, wie Erfahrungen Individuen und Gesellschaften prägen und diese von Generation zu Generation weitergegeben werden. Auch die Möglichkeit, Menschen über einen längeren Zeitraum intensiv begleiten zu können, motiviert mich auf diesem Weg.
Mit welchen Themen bzw. Schwerpunkten beschäftigst du dich aktuell in deiner Ausbildung zur Psychotherapeutin?
In einer kombinierten Ausbildung zur tiefenpsychologisch fundierten und analytischen Psychotherapeutin beschäftige ich mich mit den psychodynamischen Verfahren. Auch die weiteren psychotherapeutischen Richtlinienverfahren, wie die systemische Psychotherapie oder die Verhaltenstherapie, interessieren mich und es ist toll, dass es eine Vielfalt an therapeutischen Angeboten gibt, da jede Person sowie ihre Fragestellungen und Bedürfnisse einzigartig sind.
Was begeistert dich an deiner Arbeit als Psychologin?
Zum einen ist es die vielfältige Arbeit und die Begegnung mit unterschiedlichen Menschen mit ihren individuellen Geschichten. Zum anderen erlebe ich die Arbeit in einem interdisziplinären Team als bereichernd, weil dies zu einer Perspektiverweiterung beiträgt.
In welchem Bereich möchtest du nach deiner Ausbildung gerne arbeiten?
Nach der Ausbildung möchte ich in einer psychotherapeutischen Praxis arbeiten.
Seit vielen Jahren gibt es Engpässe bei der psychotherapeutischen Unterstützung. Hilfesuchende müssen teilweise Monate oder mehr als ein Jahr auf einen Therapieplatz warten. Auch die Reform der Psychotherapeutenausbildung hat bisher keine Besserung gebracht. Was braucht es deiner Meinung nach noch an (staatlicher) Unterstützung bzw. Änderungen (z.B. in der Ausbildung etc.), um den Bedarf an psychotherapeutischer Hilfe zu decken?
Die neue Weiterbildung mit abschließender Approbation durch das Studium ermöglicht es Masterabsolventen anschließend selbständig Therapien durchzuführen. Dies kann von Selbstzahlenden in Anspruch genommen werden. Für die Ausübung psychotherapeutischer Richtlinienverfahren, die durch die gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden, ist eine zusätzliche Weiterbildung erforderlich. Gut wäre es hier, wenn es, wie bei den ärztlichen Kollegen auch, eine angemessene Vergütung für Psychotherapeuten in Weiterbildung gäbe, denn sie sind innerhalb der Weiterbildungsstätten sowie den Kliniken und Praxen an der psychotherapeutischen Regelversorgung beteiligt. Auch die Aus- und Weiterbildungsteilnehmenden die noch die Ausbildung nach dem alten System absolvieren sind hiervon betroffen. Für die Sicherstellung der Versorgung wird vom Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) gefordert, dass die gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung einen finanziellen Zuschuss für die ambulante Weiterbildung in Praxen bereitstellen. Vereinfachte
digitale Lösungen für die Antragstellung und die Gutachterverfahren könnten zusätzlich für Entlastung und damit für eine schnellere Bearbeitung sowie eine verkürzte Wartezeit für Hilfesuchende sorgen.
Reform der Psychotherapeutenausbildung (ab 2020): Was ändert sich?
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Geänderte Berufsbezeichnung: „Psychotherapeutin/Psychotherapeut“ ist die neue Berufsbezeichnung anstatt wie bisher „Psychologische Psychotherapeut/in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in“
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Psychotherapie als Studienfach (3 Jahre Bachelor und 2 Jahre Master): Durch die Reform ist es seit Herbst 2020 möglich, an Universitäten ein Direktstudium in „Psychotherapie“ zu absolvieren.
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Approbation nach erfolgreichem Studienabschluss: Sie erlaubt, den Beruf selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben. Um sich allerdings mit einer Kassenpraxis niederlassen zu können, muss im Anschluss an diese studentische Approbation weiterhin die Weiterbildung zum Psychotherapeuten absolviert werden (wie bisher nach dem klassischen Psychologiestudium). Die Weiterbildung dauert mindestens fünf Jahre, davon mindestens zwei Jahre in einer Praxis oder einer Ambulanz und mindestens zwei Jahre in einer Klinik.
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Bessere Vergütungsmöglichkeiten in der Weiterbildung: Psychotherapeuten in Ausbildung erhalten künftig eine Mindestvergütung von monatlich 1.000 Euro während der praktischen Tätigkeit (Vollzeit). Bisher war keine Vergütung geregelt. Die Mindestvergütung wird durch die Krankenkassen refinanziert.